Wir möchten Sie heute über die Neuerungen informieren:
1) Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen unseres tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, wird eine grundsätzlich verpflichtende Notdienstgrundgebühr in Höhe von (pauschal) 50,00 € zzgl. MwSt (=59,50 €) erhoben und wir sind verpflichtet, mindestens den zweifachen Gebührensatz abzurechnen.
2) Die Nachtzeit wird um 2 Stunden verlängert, indem sie bereits um 18 Uhr (vorher: 19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher: 7 Uhr) des Folgetages endet.
3) Auch die Fahrtkosten (Wegegeld) werden etwas angehoben.