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    Published by Frank Höhne on 2. September 2016
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    Neue Notdienstgebühren ab dem 14.02.2020!
    Am 14.02.2020 ist die neue Notdienst-Gebührenordnung in Kraft getreten!

    Wir möchten Sie heute über die Neuerungen informieren:

    1) Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen im Rahmen unseres tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, wird eine grundsätzlich verpflichtende Notdienstgrundgebühr in Höhe von (pauschal) 50,00 € zzgl. MwSt (=59,50 €) erhoben und wir sind verpflichtet, mindestens den zweifachen Gebührensatz abzurechnen.

    2) Die Nachtzeit wird um 2 Stunden verlängert, indem sie bereits um 18 Uhr (vorher: 19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher: 7 Uhr) des Folgetages endet.

    3) Auch die Fahrtkosten (Wegegeld) werden etwas angehoben.

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    Frank Höhne
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