Gynäkologische Untersuchungen beim Pferd

 

1. Die Verfahren

Die Gynäkologie beschäftigt sich mit der Fruchtbarkeit der Stuten. Zyklusbestimmungen (Follikelkontrollen) werden mittels einer rektalen Untersuchung oder einer rektalen Ultraschalluntersuchung durchgeführt, um den Besamungs- oder Bedeckungszeitpunkt zu bestimmen.

Trächtigkeiten werden ab dem 16. Tag ebenfalls mittels Ultraschall nachgewiesen. Bei Fruchtbarkeitsstörungen oder vor der Besamung ist die Entnahme von Tupferproben notwendig.

Eine Ultraschalluntersuchung, eine Scheiden- und Gebärmutterspiegelung oder die Entnahme von Gebärmutterschleimhautproben können notwendig werden, um bei Fruchtbarkeitsstörungen die Ursache zu identifizieren und nach Möglichkeit zu beheben. Blutproben geben mitunter Auskunft über hormonelle Probleme.

Bei sehr kleinen Pferderassen, bei denen eine rektale Untersuchung nicht möglich ist, können über eine Hormonbestimmung (Östronsulfat) im Blut der Stuten Trächtigkeiten ab dem einhundersten Tag festgestellt werden.

Bei undichten Scheiden (Pneumovagina) kann es ebenfalls zu Befruchtungsstörungen kommen. In derartigen Fällen ist eine Scheidenplastik angezeigt.

2. Die Durchführung

Follikelkontrollen werden mittels einer rektalen Untersuchung eventuell unter Zuhilfenahme eines Ultraschallgerätes im Stall ebenso durchgeführt wie die Trächtigkeitsuntersuchungen, die idealerweise am 17. bis 19. sowie als Nachuntersuchung ab dem 35. Tag nach der letzten Besamung vorzunehmen sind.

Vor der ersten Follikelkontrolle sollte eine Tupferprobe zum Ausschluss krankhafter Bakterienbesiedlungen der Gebärmutter genommen werden. Diese wird entweder mit einem langstieligen Tupfer und behandschuhtem Arm durch die Scheide aus dem Muttermund genommen oder mit einem Scheidenspekulum und einem Tupferhalter unter Sichtkontrolle.

Besamungen werden mit einer flexiblen Seminette und behandschuhter Hand über die Scheide durch den Muttermund durchgeführt.

Gebärmutterschleimhautbiopsien werden mit einem speziellen Entnahmegerät ebenfalls mit Hilfe eines Scheidenspekulums unter Sichtkontrolle nach Durchdringen des Gebärmutterhalses entnommen.

Sollte eine Gebärmutterspiegelung erforderlich sein, wird ein flexibles Endoskop mit der behandschuhten Hand durch den Muttermund in die Gebärmutter geschoben.

Blutproben für Hormonbestimmungen werden aus der Halsvene entnommen.
Sollten chirurgische Verfahren wie eine Scheidenplastik erforderlich sein, wird dies am beruhigten und örtlich betäubten, stehenden Pferd durchgeführt.

3. Die Anwendungsgebiete

Tupferproben, Follikelkontrollen und Trächtigkeitsuntersuchungen mit Ultraschall sind im Rahmen der Pferdezucht ebenso Routineverfahren, wie die Besamungen mit Frisch- oder Tiefkühlsperma.

Wenn bei Stuten Befruchtungsprobleme, Rittigkeitsprobleme oder Verhaltensstörungenauftreteten, werden die oben genannten nachgeordneten Verfahren angewendet.

Falls die Stuten beim Reiten – insbesondere beim Springen oder bei Rennpferden im schnellen Galopp – blubbernde Geräusche an der Scheide entwickeln oder bei der Zucht wegen einer undichten Scheide (Pneumovagina) nicht aufnehmen, ist eine Scheidenplastik indiziert.