Kastrationen

 

1. Das Verfahren

Kastrationen beim Hengst können am stehenden und liegenden Pferd durchgeführt werden.

Kastrationen am stehenden Pferd haben den Vorteil, dass keine Vollnarkose erforderlich ist und es zu wenig Wundschwellung kommt, da das Sekret postoperativ aus der offenen Kastrationswunde ablaufen kann.

Der Nachteil des Verfahrens besteht darin, dass nach Eröffnung aller Schichten des Hodensackes und der nachfolgenden Kastration keine Abbindung oder Wundnaht gemacht wird. Dies birgt das Risiko von Blutverlusten oder einem Darmvorfall durch den Hodensack.

Bei Kastrationen in Vollnarkose wird der Samenstrang abgebunden und der Hodensack zugenäht. Hierdurch sind starke Blutungen selten und das Risiko des Darmvorfalles wird reduziert. Der Nachteil des Verfahrens liegt im Risiko der Vollnarkose und der erhöhten Rate von Wundschwellungen.

2. Die Durchführung

Kastrationen am stehenden Hengst können im Heimatstall vorgenommen werden und sind unter sehr tiefer Beruhigung durchzuführen. Die Pferde schwanken sehr stark. Der Hoden wird betäubt und nach Eröffnung des Hodensackes mit einem Skalpell wird mit einer speziellen Zange der Hoden am Samenstrang abgetrennt und der Stumpf gleichzeitig zur Blutstillung abgequetscht.

In Vollnarkose wird ebenfalls der Hodensack mit einem Skalpell eröffnet, danach wird der Samenstrang mit einer speziellen Zange gequetscht, oberhalb der Quetschung abgebunden und der Hoden unterhalb der Quetschung abgetrennt. Der Hodensack wird anschließend mit einem resorbierbaren Faden zugenäht. Die Pferde verbleiben für ein bis zwei Tage stationär.

3. Die Anwendungsgebiete

Kastrationen am stehenden Hengst werden nur dann durchgeführt, wenn der Hoden und der Samenstrang klein ist, kein Hinweis auf einen großen Leistenspalt besteht, und der Hengst charakterlich unauffällig ist.

Die Hengste sollten idealerweise nicht älter als 2,5 bis 3 Jahre sein. In allen anderen Fällen ist das Narkoserisiko bei der Kastration in Vollnarkose in Kauf zu nehmen.